Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.05.2013 - I-15 W 149/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verhältnis von Nießbrauch und Wohnungsrecht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verhältnis von Nießbrauch und Wohnungsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragungsfähigkeit eines vorrangigen Wohnungsrechts und eines Nießbrauchs im Grundbuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1030; BGB § 1093
Eintragungsfähigkeit eines vorrangigen Wohnungsrechts und eines Nießbrauchs im Grundbuch - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nießbrauch und Wohnrecht im Grundbuch eingetragen: Rangbestimmung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen - HE-8890
- OLG Hamm, 14.05.2013 - I-15 W 149/13
Papierfundstellen
- DNotZ 2014, 125
- NZM 2014, 475
- FGPrax 2013, 251
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 28.04.1997 - 15 W 334/96
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13
Die vom Grundbuchamt zitierte Rechtsprechung des Senats (FGPrax 1997, 168 = NJW-RR 1998, 304) betraf einen Fall, in dem ohne eine Rangbestimmung zu treffen beantragt wurde, neben einen Nießbrauch auch ein Wohnungsrecht einzutragen.Hierzu hat der Senat ausgeführt, der Nießbrauch, der seinem Wesen nach als persönliche Dienstbarkeit anzusehen ist, gewähre gem. § 1030 Abs. 1 BGB grundsätzlich das umfassende Recht, die gesamten Nutzungen (das sind die Sach- und Rechtsfrüchte sowie die Gebrauchsvorteile, § 100 BGB) des mit ihm belasteten Vermögensgegenstandes zu ziehen (vgl. Senat FGPrax 1997, 168 = NJW-RR 1998, 304; BayObLGZ 1979, 361).
- BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10
Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13
Ein schutzwürdiges Interesse der Beteiligten zu 1) an der Eintragung eines vorrangigen Wohnrechtes ist daher hier zu bejahen, weil das Wohnrecht - wie hier im notariellen Vertrag vereinbart - nicht übertragbar und damit der Pfändung nicht unterworfen ist, so dass sie auch geschützt ist, wenn das nachrangige Nießbrauch gepfändet wird (ebenso LG Frankfurt/Oder NotBZ 2010, 153;… Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1093, Rn. 1;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1237 Fn. 10; DNotI Dokumentennummer 11282; vgl. auch BGH NJW 2011, 3517, wonach für den vergleichbaren Fall der Bestellung eines Eigentümernießbrauchs am eigenen Grundstück der Nachweis eines berechtigten Interesses nicht erforderlich ist und die bloße Möglichkeit eines solchen Interesses ausreicht). - BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94
Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13
Das Besitzrecht des rangbesseren Wohnungsrechtsinhabers wird dadurch jedoch nicht geschmälert, weil die Übergabe des Grundstücks an einen bestellten Zwangsverwalter (§ 150 Abs. 2 ZVG) nicht erfolgen kann (BGH NJW 1995, 2846;… Stöber, ZVG, 17 Aufl. § 146 Rn. 10.10).
- BGH, 12.01.2006 - IX ZR 131/04
Rechtsfolgen de Pfändung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13
Mit der Pfändung kann das Vollstreckungsgericht nach § 857 Abs. 4 ZPO besondere Anordnungen erlassen, die an die §§ 147 ff ZVG anzulehnen sind (BGH NJW 2006, 1124); hierzu gehört die Anordnung der Verwaltung und Ermächtigung des Verwalters, sich den Besitz des mit dem Nießbrauch belasteten Grundstücks zu verschaffen (BGH NJW 2006, 1124). - BGH, 21.06.1985 - V ZR 37/84
Vertraglicher Abschluss der Überlassung der Ausübung der Nießbrauchs
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13
Dagegen kann der Nießbrauch bereits kraft Gesetzes gemäß § 1059 S. 2 BGB einem anderen überlassen werden, so dass er uneingeschränkt gemäß § 857 Abs. 3 pfändbar ist, wobei die Pfändbarkeit nach der Rechtsprechung des BGH auch nicht durch einen mit dinglicher Wirkung vereinbarten Ausschluss der Überlassung der Nießbrauchsausübung umgangen werden kann (BGH NJW 1985, 2827). - OLG München, 09.12.2009 - 34 Wx 124/09
Grundbuchverfahren: Im Rechtsmittelverfahren anzuwendendes Recht bei …
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13
Ein schutzwürdiges Interesse der Beteiligten zu 1) an der Eintragung eines vorrangigen Wohnrechtes ist daher hier zu bejahen, weil das Wohnrecht - wie hier im notariellen Vertrag vereinbart - nicht übertragbar und damit der Pfändung nicht unterworfen ist, so dass sie auch geschützt ist, wenn das nachrangige Nießbrauch gepfändet wird (ebenso LG Frankfurt/Oder NotBZ 2010, 153;… Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1093, Rn. 1;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1237 Fn. 10; DNotI Dokumentennummer 11282; vgl. auch BGH NJW 2011, 3517, wonach für den vergleichbaren Fall der Bestellung eines Eigentümernießbrauchs am eigenen Grundstück der Nachweis eines berechtigten Interesses nicht erforderlich ist und die bloße Möglichkeit eines solchen Interesses ausreicht). - BayObLG, 26.10.1979 - BReg. 2 Z 51/79
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 149/13
Hierzu hat der Senat ausgeführt, der Nießbrauch, der seinem Wesen nach als persönliche Dienstbarkeit anzusehen ist, gewähre gem. § 1030 Abs. 1 BGB grundsätzlich das umfassende Recht, die gesamten Nutzungen (das sind die Sach- und Rechtsfrüchte sowie die Gebrauchsvorteile, § 100 BGB) des mit ihm belasteten Vermögensgegenstandes zu ziehen (vgl. Senat FGPrax 1997, 168 = NJW-RR 1998, 304; BayObLGZ 1979, 361).